I. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von ORDAT GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende
Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des
Vertragspartners, verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen,
und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche
Bedingung genannt ist. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. Diese Geschäftsbedingungen von ORDAT GmbH & Co. KG gelten sowohl für den
vorliegenden als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.
II. Angebot und Abschluß
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande.
III. Preise
Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung gültigen Preise zuzüglich allfälliger
Umsatzsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung
ohne Nebenspesen; Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden
gesondert in Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-,
Installationsarbeiten und Einschulungen werden die jeweils gültigen Stundensätze
verrechnet.
IV. Ausführung der Lieferung
Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd, sind nicht
verbindlich, und berechtigen Lieferverzögerungen den Kunden nicht zur Geltendmachung von
Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen.
Die Lieferung erfolgt unverladen ab der von uns zu bestimmenden Versandstelle.
V. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach
Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluß schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht
zur Einbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Der Kunde ist verpflichtet, die
übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu
überprüfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem
Rechtsgrund (auch aus vorangegangen Geschäften) unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt
das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden,
insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.
VII. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnung ist zahlbar sofort nach Erhalt netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Nach
Fälligkeit ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von
1% pro Monat zu bezahlen.